
Zuletzt am 28.03.2025 aktualisiert
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet werden. Zwei zentrale Betroffenenrechte sind das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Mit Simple Ticket kannst du diese Rechte effizient umzusetzen.
Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)
Nach Artikel 15 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind. Auf Anfrage müssen alle relevanten Informationen bereitgestellt werden.
Wenn du für ein Auskunftsersuchen recherchieren möchtest, was in Simple Ticket gespeichert ist, musst du die jeweilige E-Mail-Adresse eingeben. Simple Ticket sucht dann alle Daten, die mit dieser Adresse verknüpft sind, darunter:
- Gespeicherte Tickets, die mit der E-Mail-Adresse erstellt wurden
- Zugehörige Nachrichtenverläufe inkl. Zeitstempel, Inhalt und Kommunikationsrichtung
- Absenderinformationen wie Name, Organisation oder Website
- Verknüpfte Dateianhänge
Die Ausgabe erfolgt strukturiert und ist zur Weitergabe oder Dokumentation geeignet.
Datenlöschung (Art. 17 DSGVO)
Artikel 17 DSGVO gibt betroffenen Personen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
Wird ein Löschauftrag ausgeführt, entfernt Simple Ticket vollständig und dauerhaft:
- Alle Tickets, die mit der eingegebenen E-Mail-Adresse verknüpft sind
- Alle zugehörigen Nachrichten
- Alle in den Nachrichten enthaltenen Dateianhänge
❗ Die Daten werden nicht nur in den Papierkorb verschoben, sondern endgültig gelöscht.